Erstzulassung und Baujahr
Das Datum der Erstzulassung ist im Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) und im Fahrzeugbrief (Teil 2 der Zulassungsbescheinigung) vermerkt. Es ist nicht zwingend identisch mit dem Baujahr. Hat ein fabrikneues Fahrzeug z.B. eine lange Standzeit beim Händler gehabt, weichen Baujahr und Datum der Erstzulassung voneinander ab.
Mit dem Erstzulassungsdatum lässt sich die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs und somit auch sein Wert bestimmen. Zudem spielt die Angabe der Erstzulassung eine Rolle für die Berechnung der Versicherungsbeiträge (Stichwort Neuwertentschädigung).
Je nach Datum der Erstzulassung gelten für Kraftfahrzeuge unterschiedliche Vorschriften in der StVO, z.B. in Hinblick auf Lärm- und Abgasverhalten oder auf die Platzierung von Blinkern, Spiegeln uvm. Liegt die Erstzulassung eines Fahrzeugs jedoch zeitlich vor einer Vorschriftsänderung der StVO, ist es nicht an die neuen Regelungen gebunden.