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Abrechnung Vollkaskoschaden
Datum 15/07/2009 09:25  Autor Admin  Hits 5460  Sprache Deutsch
Anhand dieses kleinen Beispiels möchten wir einmal aufzeigen, wie wichtig und sinnvoll es ist, seinen eigenen Versicherungsberater zu haben.

Nach einem Vollkaskoschadenfall stellt ein durch den Versicherer beauftragter Gutachter die Schadenhöhe fest und der Versicherer rechnet auf Gutachtenbasis ab.

Kundenfahrzeug: 3 Jahre alt, als Neuwagen gekauft.
- Reparaturkosten 14.000,- Euro (netto)
- Widerbeschaffungswert 12.500,- Euro (netto)
- Restwert 4.000,- Euro

Bedingt durch 1.000,- Euro Selbstbeteiligung werden dem Kunden 7.500,- ausgezahlt. Plus Restwert wären das 11.500,- Euro. Durchaus korrekt, wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet werden soll.

Als der Kunde nun von seiner Vertragswerkstatt erfährt, daß man sein Fahrzeug durchaus schon für 12.500,- Euro netto auch vollumfänglich reparieren würde, trägt er dies seinem Versicherer vor. Der lehnt mit Hinweis auf das Gutachten ab und bleibt bei seiner Abrechnung.

Mangels besseren Wissens nahm dies der Kunde so hin und versuchte nun krampfhaft zum Preis des angesetzten Widerbeschaffungswertes ein vergleichbares Fahrzeug am Markt zu finden. Dies gelang ihm lediglich beim Autohaus "Abdullah-Cars Ltd." (Name von der Redaktion geändert). Vertragshändler hätten für ein vergleichbares Fahrzeug übrigens rund 14.500,- Euro verlangt.

Fazit:
Mit einem fachlich versiertem Versicherungsberater wäre das sicher nicht passiert.
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