Bei Unfällen aufgrund von Ausweichmanövern bei plötzlich auftretenden Wildwechsel kommt es immer wieder zu Diskussionen mit der Teilkaskoversicherung, wenn keine Berührung mit dem Wild stattgefunden hat. Jetzt wurde ein interessantes Urteil vom AG München gesprochen.
Weicht ein Autofahrer einem Reh aus und kommt es dadurch zu einem Unfall, hat die Versicherung des Fahrzeughalters die Kosten dafür zu übernehmen. Das gilt auch dann, wenn sich das Tier dabei nicht auf der Fahrbahn befunden hat und einfaches Weiterfahren möglicherweise zu gar keinem Zusammenstoß geführt hätte.
Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden (Az. 345 C 3874/08).
Mir ist das gerade auf der Autobahn passiert.Reh auf der rechten Spur.Ausweichmanöver und starkes abbremsen nach links.Dabei in die Leitplanke gerast. Recht hoher Schaden. Reh weg.... habe mir das oben mal ausgedruckt und werde mit meinem Anwalt mal drüber reden. Ausweichen ist doch ein Reflex und das Tier wirkte verdammt groß. Zudem hat man ja keine Zeit um noch zu überlegen. Drückt mir mal die Daumen....