Der Begriff Werkstattbindung fällt häufig in Verbindung mit einer Vollkaskoversicherung. Sie erhalten einen Beitragsnachlaß, wenn Sie sich vertraglich dazu verpflichten, in einem Kasko-Schadenfall die Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherungsgesellschaft durchführen zu lassen.
Ob man sich auf eine derartige Vertragsklausel einlassen sollte, sollte man nicht aufgrund der Beitragsminderung entscheiden. Überlegen Sie einfach einmal ob Sie bereit sind, Ihr Fahrzeug in einer Ihnen fremden und unbekannten Werkstatt reparieren zu lassen.