Selbstständige können bisher entscheiden, ob sie in der GKV mit oder ohne Krankengeld versichert sein möchten. Ab dem 01.01.2009 gilt: Alle GKV versicherten Selbstständigen, die mit Krankengeld versichert sind, verlieren diesen Anspruch.
Da es sich um eine gesetzliche Vorschrift handelt, tritt diese Regelung automatisch in Kraft. Es gibt keine Informationsverpflichtung von Seiten der Kassen. Wieder einmal wird deutlich, wie schwach die Rechtsposition der GKV-Versicherten ist und wie stark der Gesetzgeber in den Leistungskatalog eingreift.
Wohl dem, der eine PKV mit vertraglich abgesicherten Rechten hat.