Bei Angeboten für die
Taxi- und Mietwagenversicherung kommt es leider immer wieder vor, daß unbedarfte Versicherungsvermittler (meistens ohne böse Absicht) Angebote unterbreiten, die keinesfalls für PKW geeignet sind, die als Taxi (
Kraftdroschke) oder Mietwagen (
Personen-Mietwagen) eingesetzt werden.
Kommt es dann zu einem Schadenereignis, bei dessen Abwicklung der betroffene Versicherer plötzlich Kenntnis über die besondere Art der Verwendung erhält, kann dies ungeahnte Konsequenzen für den Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer haben.
Versicherungsschutzversagung oder
Regreßnahme sind nur einige dieser Folgen.
Natürlich könnte man jetzt sagen, der Vertreter hat das wohl falsch aufgenommen. Letztlich ist jeder Versicherungsnehmer aber für den Inhalt vom Antrag selber verantwortlich. Und es obliegt auch jedem Versicherten, nach Erhalt den Versicherungsschein auf korrekten Inhalt zu überprüfen. Da hilft es auch nicht, daß der Unternehmer nichtwissentlich dem Eintrag "PKW Eigenverwendung" keine weitere Bedeutung schenkt. Auch hier gilt: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
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